Wer darf Botox und Hyaluronsäure spritzen?

Hyaluronsäure und Botulinumtoxin (Botox) zählen zu den beliebtesten Behandlungsmethoden in der ästhetischen Medizin.

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Die Anzahl an Anbietern steigt stetig – auch die Werbung hierfür wird immer mehr. Egal ob über Kleinanzeigen, Social Media, Rabattangebote oder Mitgliedschaften – die Werbung hält sich oft nicht an gesetzliche Regelungen. 

Abmahnungen stellen sich oft als schwierig dar, da z. B. die Nutzung von Vorher-/Nachher-Bildern in Verbindung mit Unterspritzungen noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. Ebenso die Nutzung von manipulierten Bildern, für die es bisher noch keine Kennzeichnungspflicht gibt.

Grundsätzlich stellt sich aber die Frage:

Wer darf denn überhaupt Hyaluronsäure oder Botox spritzen?

Wir fordern:

Faltenunterspritzung gehört in die Hände von qualifizierten Fachärzten!

Wer darf nach dem aktuellen Stand unterspritzen?

In Deutschland gilt die Regelung, dass nach Angaben der Ärztekammer alle approbierten Ärzte diese Substanzen spritzen dürfen – unabhängig davon, welche Fachrichtung sie ausüben. Ob Dermatologe, Urologe, Zahnarzt oder Kinderarzt – es macht leider keinen Unterschied.

Ist eine abgeschlossene Facharztausbildung notwendig?

Nach den aktuellen Richtlinien ist eine abgeschlossene Facharztausbildung ist nicht nötig. Alle approbierten Ärzte dürfen Behandlungen mit Hyaluronsäure und Faltenunterspritzungen mit Botox vornehmen.
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Dürfen auch Zahnärzte unterspritzen?

Auch Zahnärzte dürfen Botox und Hyaluronsäure einsetzen, dies ist jedoch auf bestimmte Lokalisationen beschränkt. Botulinumtoxin darf ausschließlich im Mundbereich und am Masseter eingesetzt werden, es sei denn, es liegt eine zusätzliche ärztliche Approbation vor. Hyaluronsäure-Behandlungen dürfen im oralen Bereich durchgeführt werden – allerdings nicht über das Lippenrot hinaus. Sollen andere Areale behandelt werden, so ist dies mit einer zusätzlich abgeschlossenen Ausbildung zum Heilpraktiker möglich. Ohne diese zusätzliche Ausbildung ist die Faltenunterspritzung durch Zahnärzte nicht zulässig.

Faltenunterspritzung beim Heilpraktiker

Laut §1 des Heilpraktikergesetzes ist es Heilpraktikern in Deutschland rechtlich gestattet, Faltenunterspritzungen vorzunehmen. Dazu darf Hyaluronsäure verwendet werden. Botox hingegen darf von Heilpraktikern nicht eingesetzt werden, da es sich um ein medizinisches, verschreibungspflichtiges Medikament handelt. Daher dürfen jegliche Behandlungen mit Botox, wie beispielsweise die Faltenunterspritzung mit Botox, ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt werden.

Wie sieht es aber in der Realität aus?

Man liest immer häufiger von Gerichtsverfahren, bei denen Kosmetiker oder unzureichend ausgebildete Anwender im Bereich kosmetischer Optimierungen verurteilt werden.

Neben diesen zahlreichen Urteilen fordern auch die Fachverbände eine wesentlich bessere Aufklärung – selbst das Netzwerk „Heilpraktiker für ästhetische Medizin“ in einem Artikel aus dem Jahre 2019 auf dem Portal Paracelsus.de

Eine weitere Problematik ist die Veröffentlichung von manipulierten Bildern – verstärkt in den sozialen Medien. Oft veröffentlichen Influencer Informationen rund um die Behandlung von Falten bzw. den Einsatz von entsprechenden – oft zweifelhaften – Methoden (Beispiel Barbie-Botox oder Magen-Botox).

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Was bedeutet dies für Patienten?

  • Behandlungen mit Hyaluronsäure oder Botox bergen immer Risiken
  • Verlockende Preisangebote führen oft zur Auswahl von unzureichend qualifizierten / erfahrenen Behandlern
  • Manipulierte Informationen / Bilder führen oft zu falschen Schlussfolgerungen
  • Viele Behandler vermuten hinter den Behandlungen den schnellen Gewinn – daher wird auf ausführliche Beratung oder Anamnese verzichtet
  • Oft wird das Wissen der Anwender in reinen Online-Kursen ohne Live-Training oder Unterstützung von erfahrenen Anwendern erworben – sprich: Die Praxiserfahrung fehlt!
  • Nicht alle medizinischen Arztausbildungen vermitteln das spezielle Wissen, welche für eine gezielte und sichere Unterspritzung (z. B. mit Botox) notwendig ist – dadurch steigt die Gefahr der Fehlbehandlung
  • Durch das mangelnde Fachwissen fehlt auch die Erfahrung im Umgang mit eventuellen Komplikationen – sprich: Im Komplikationsfall werden eventuell falsche Maßnahmen ergriffen.

Zusammenfassung

Unsachgemäße Durchführung einer Unterspritzung stellt eine akute Gefährdung der Gesundheit der Patienten dar. Daher sollten Sie unbedingt auf die Facharztausbildung achten. Zudem würden wir uns eine Änderung der rechtlichen Vorgaben wünschen, denn in unseren Augen gehört die Unterspritzung in die Hände von Fachärzten!